Gemeinderat berät am Montag

Die H2-Greenforce Neuenkirchen GmbH will auf der Hofstelle Rote Erde 7 (Fislage) in St. Arnold eine Wasserstoff-Produktionsanlage in Kombination mit einer Freiflächen-Photovoltaikanlage für die Herstellung von „grünem Wasserstoff“ ansiedeln. Das Thema steht am Montag, 19. September, auf der Tagesordnung des Gemeinderates. Nach Vorschlag der Verwaltung soll der Rat beschließen, den Vorhabenträger für diese Ansiedlung als Pilotprojekt, eventuell auch mit der Einleitung erforderlicher Bauleitverfahren, zu unterstützen.

Damit soll die Gemeinde „ein klares Bekenntnis für die Unterstützung und Umsetzung der Erzeugung von grünem Wasserstoff“ geben. Aber: Für eine zeitnahe Umsetzung auf allen Ebenen bestehe grundsätzlich noch Klärungsbedarf. Bei den noch bestehenden gesetzlichen Regelungen sei eine Realisierung des Vorhabens auf der Hofstelle Rote Erde 7 (Außenbereich) oder alternativ im Gewerbegebiet St. Arnold „derzeit nicht möglich“, schreibt die Gemeindeverwaltung in ihrer Vorlage für den Rat.

24/7-Produktion geplant

Geplant ist eine Wasserstoffproduktionsanlage mit einer Batteriespeicherhalle als Backup für die Sicherstellung einer 24/7-Produktion in Kombination mit einer Freiflächen-Photovoltaikanlage für die Herstellung von grünem Wasserstoff, heißt es in der Verwaltungsvorlage.

Die Errichtung der Wasserstoffproduktionsanlage sei von folgenden Faktoren abhängig:

  • Nähe zu bestehenden Windenergieanlagen für die Nutzung des erzeugten Stromes für die Erzeugung von Wasserstoff
  • Errichtung einer PV-Freiflächenanlage als Ergänzung zu den benachbarten Windenergieanlagen
  • Autarke Produktionsanlage (Insellösung) unabhängig vom öffentlichen Stromnetz. Sämtliche Energieversorgungsleitungen für die Wasserstoffproduktion stehen im Privateigentum, sodass die Entfernung zwischen Windpark, PV-Anlage und Wasserstoffproduktionsanlage nicht zu groß sein darf.
  • In Abstimmungsgesprächen wurde die grundsätzliche Umsetzungsmöglichkeit auf Investorenseite festgestellt. Hierfür sei bereits eine eigene Gesellschaft mit Sitz in Neuenkirchen (H2-Greenforce Neuenkirchen GmbH) gegründet worden.

In den geführten Gesprächen mit dem Vorhabenträger, der Bezirksregierung Münster, dem Kreis Steinfurt (Bauaufsicht und Immissionsschutz) und der Gemeinde Neuenkirchen stellte sich nach Angaben der Verwaltung heraus, dass eine kurzfristige Umsetzung momentan aus planungsrechtlichen Gründen nicht realisierbar ist:

  • Für Wasserstoffproduktionsanlagen ist momentan, ebenso wie für Freiflächenphotovoltaikanlagen, keine Privilegierung im Außenbereich gegeben.
  • Außerdem bedürfen Wasserstoffproduktionsanlagen einer Bauleitplanung und seien raumordnerisch aktuell als Siedlungsentwicklung zu bewerten.
  • Nach erster Einschätzung der Bezirksregierung handelt es sich bei der Wasserstoffproduktionsanlage um ein Vorhaben, welches planungsrechtlich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur in Gewerbe oder Industriegebieten zulässig sein kann.
  • Die Darstellung einer gewerblichen Baufläche an dem Standort Rote Erde 7 (Außenbereich) widerspreche momentan den geltenden Zielen der Raumordnung.
  • Auch spräche die genehmigungsrechtliche Situation im Gewerbegebiet St. Arnold gegen das Vorhaben:
  • Wasserstoffproduktionsanlagen würden aktuell als Chemieanlagen oder Anlagen zur Herstellung von Gasen bewertet und nach dem Abstandserlass in die Abstandklasse II (1.000 Meter Abstand zur Wohnbebauung) eingestuft. Im Gewerbegebiet St. Arnold ist für die Flächen in Richtung Holtstiege die Abstandsklasse VI (200 Meter Abstand zur Wohnbebauung) allgemein zulässig, im Einzelfall bei positiven Gutachten die Abstandsklasse V (300 Meter Abstand zur Wohnbebauung). Die Wasserstoffproduktionsanlage sei daher bei derzeitiger Einstufung nicht zulässig.
  • Für die Realisierung des Vorhabens seien die Vorgaben aus der Wasserschutzgebietsverordnung kritisch zu prüfen, da der mögliche Standort im Gewerbegebiet St. Arnold fast vollständig in der Wasserschutzzone III liege. Ebenso könnte die Einstufung von Betriebsbereichen, die der Störfallverordnung unterliegen würden, eine Ansiedlung im Gewerbegebiet St. Arnold ausschließen.

Der Antrag der Vorhabenträger bei der Bezirksregierung Münster wurde „einvernehmlich ruhend“ gestellt, da insbesondere aus Gründen der Abstandsklasseneinstufung (Abstandsklasse II) zum jetzigen Zeitpunkt keine positive Entscheidung durch die Bezirksregierung möglich sei. Die Bezirksregierung prüfe aber, ob eine Atypik vorliege und somit eine Ausnahme möglich sein könnte. Außerdem beabsichtigt die Bezirksregierung, mit dem Sachverhalt an das Umweltministerium heranzutreten.